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Installationsbedingungen Kaffee -Maschine / -Automaten (B2C & B2B) |
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Anschlußvoraussetzungen
Alle Anschlusselemente müssen sich innerhalb eines Bereichs von höchsten 1 m im Umfeld der Maschine befinden.
Die Wasserzufuhr muss in der Nähe der Maschine einen individuellen Absperrhahn aufweisen.
Das Abflussrohr muss einen Mindestdurchmesser von 40 mm aufweisen.
Die Stromversorgung muss an die Merkmale der Maschine angepasst sein und eine eigene Schutzvorrichtung für die Linie und eine Differentialvorrichtung enthalten, die den geltenden Vorschriften entsprechen.
Das Umfeld, das die Eingangseinstellungen der Maschine ermöglicht, muss unverzüglich zur Verfügung stehen: Tassen, Kaffee und Mühle.
Die Aufgabe des Technischen Kundendienstes
Bei den Installationsarbeiten muss der technische Kundendienst darüber befinden, ob es erforderlich ist, die Maschine durch einen Wasserfilter zu schützen oder nicht.
Der technische Kundendienst muss die Einstellungen der verschiedenen Parameter von Maschine und Mühle optimieren, um so die Erzielung der optimalen Kaffeequalität in der Tasse zu ermöglichen.
Der technische Kundendienst muss dem Anwender im Einzelnen den Betrieb der Kaffeemaschine und auch des Wasseraufbereitungssystemen (falls vorhanden) demonstrieren.
Der Garantieschein oder der Installationsbon müssen gemeinsam von dem Anwender und dem technischen Kundendienst vollständig ausgefüllt werden.
Gültigkeitsbereich der Garantie und Dauer
Die Garantie sieht das Tätigwerden des technischen Kundendienstes zur Reparatur von Betriebsstörungen vor, die eventuellen der im Anschluss genannten Bestandteile zu tun haben.
- Heizkessel
- Heizresistenz
- Pumpe und Pumpenmotor
- Elektronische Materialien
- Druckregler
- Überdruckventil
- Ablassventil
- Sicherheitsrelais
- Hähne
- Heiß Wasser und Dampf
- Elektroventile
Unsere Garantie beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt die Garantie ein Jahr. Bei Kaffeebezug bei unserer Firma gewähren wir ein weiteres Jahr Ersatzteil Garantie.
Garantieausschlüsse
Kalk ist die Ursache eines Großteils der Störungen, die beim Betrieb einer Espresso Kaffeemaschine oder Kaffeeautomaten typischerweise beobachtetet werden.
Der anwendende Kunde verpflichtet sich, sein Gerät durch die Anschaffung und Wartung eines perfekt an die Aufbereitung gegen die Absetzung von Kalk angepasstest System zu schützen.
Die Garantie schließt ebenfalls jegliche technische Panne oder Störung aus, deren Ursprung auf das Vorhandensein von Kalk zurückzuführen ist.
Verschleißteile
Bestimmte zu einer Espresso Kaffeemaschine oder Kaffeeautomaten gehörenden Teile werden direkt beim normalen Betrieb der Maschine beansprucht und Fallen somit unter die Kategorie der Verschleißteile und keinesfalls in den Bereich der Fehlfunktionen, auf die das Garantieprinzip angewendet werden kann. Somit ist der Austausch der folgenden Teile grundsätzlich aus dem Garantieumfang ausgeschlossen:
- Dichtungen des Filterhalters
- Dichtungen von Hähnen
- Brausen
- Rundlochsiebe
- Filterhalters
- Schutztür
Tätigkeiten die nach dem Verkauf aus der Garantieleistung ausgeschlossen sind:
- Austausch von Verschleißteilen
- Reparaturen im Zusammenhang mit Änderungen der Einstellungen
- Reparaturen im Zusammenhang mit der Wartung des Wasseraufbereitungssystems
- Reparaturen im Zusammenhang mit schlechter Materialwartung (verstopfte Kaffeegruppen und Abflüsse, verstopfte Dampflaschen, abgenutzte Tasten, ... usw.).
- Störung in Folge einer Unterbrechung der Wasserversorgung
- Störung in Folge einer Unterbrechung der Stromversorgung
- Störung in Folge von unvorhersehbaren Einflüssen, Gewitter, Überschwemmung, Eis und im Allgemeinen von all dem, das zur Beeinträchtigung der Maschine durch ein ungeeignetes Betriebsumfeld führt
- Verschlechterung oder Defekt in Folge eines von einem nicht fachmännischen Techniker vorgenommen Eingriffs
- Benutzung von Teilen, die nicht von dem Hersteller und von Kaffee Service Schaper stammen
- Verschleiß aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs der Maschine
- Verlust von Zubehör oder von Bestandteilen
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 20. August 2008 )
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